Moin, moin,
mir ist nicht ganz klar, wann genau eine Ortsaktion (3. Aktion) ausgeführt werden darf und wann nicht:
Fall 1 ist klar: Der Kaufmann muss einen Gehilfen unter sich haben - das ist der Fall, wenn noch nicht jeder Gehilfe zurückgelassen oder ein zurückgelassener wieder eingesammelt wurde.
Fall 2: Reicht es, wenn nur ein (1) Gehilfe neben dem Kaufmann auf dem Ort steht - das ist der Fall, wenn der letzte Gehilfe unter dem Kaufmann auf einem Feld ohne eigenen Gehilfen neben ihm abgelegt werden muss?
Ich tendiere dazu, dass auch im zweiten Fall eine Aktion ausgeführt werden kann, obwohl der Gehilfe dann nicht direkt zum Kaufmann gehört. Eventuell ist das Danebenlegen des Gehilfen lediglich eine Gedächtnisstütze und kein Spielelement ...
Gruß, Dietrich